Anwaltspartnerschaften - die neue Qual der Wahl
Neue und alte Möglichkeiten anwaltlicher Zusammenarbeit
Früher hatten Anwälte – als nicht gewerbliche Freiberufler – nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenzuschließen: es blieb quasi nur die Bürogemeinschaft oder ein weitergehender Zusammenschluß in Form der Anwalts-GbR, der sogenannten Sozietät.
In den letzten Jahren ist aber durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Bewegung in den Markt der Soziierungsmodelle gekommen. Neuerdings können sich Anwälte auch als Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH niederlassen. Selbst eine Anwalts-AG ist im Gespräch. Neue Sozietäten haben daher die Wahl, unter welcher Rechtsform sie firmieren und auch bestehende Partnerschaften können möglicherweise durch einen Rechtsformwechsel ihre Arbeit optimieren.
Es lohnt sich also, die möglichen Rechtsformen auf ihre Vor- und Nachteile hin zu untersuchen
Teil 1
Mögliche Soziierungsformen im Überblick
Die Anwalts-GbR ist natürlich der Klassiker unter den Sozietäten. Die Gründung einer GbR ist an keine Form gebunden. Daher stammt auch der landläufige Satz: die beste Sozietät ist die ohne (schriftlichen) Vertrag. Jedoch hat die GbR möglicherweise auch Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Beispielsweise haften die Sozii grundsätzlich im Außenverhältnis solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen. Auch in Fragen des Ausscheidens oder der Neuaufnahme eines Sozius kann es zu Problemen kommen, die letzten Endes auch gefestigte Sozietäten existenziell bedrohen können. Es empfiehlt sich daher über eine sinnvolle Vertragsgestaltung nachzudenken, um solchen Problemkreisen den Boden zu entziehen.
Sehr hohe Ähnlichkeit mit der GbR hat die 1995 etablierte Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Die PartG sollte eine attraktive Sonderform der Berufsausübungsgemeinschaft für die freien Berufe werden. Seither ist sie auf viel Kritik gestoßen und fand nicht den erhofften Anklang bei den Anwälten. Beispielsweise wurde bemängelt, dass der Kreis der freien Berufe viel zu weit gezogen sei und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung sich zu unwesentlich von der GbR unterschieden habe. Seit der Nachbesserung durch den Gesetzgeber in Haftungsfragen ist die PartG wieder verstärkt im Gespräch. Die PartG wird nicht ins Handelregister, sondern in das PartG-Register eingetragen. Dies soll einmal mehr die Nichtgewerblichkeit der freien Berufe unterstreichen. Eine PartG beruht auf einem schriftlichen Vertrag, schon von daher ist eine durchdachte Gesellschaftsgestaltung zu empfehlen.
Anwaltssozietäten als Kapitalgesellschaft
Lange Zeit war sie umstritten, dann lange toleriert und ist letztlich gesetzlich normiert worden: die Anwalts-GmbH. Die aus dem Jahr 1999 stammende Regelung ermöglicht Anwälten, sich nunmehr auch in einer Kapitalgesellschaft zusammenzufinden. Neben einem notariellen Vertrag ist hier der Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Dadurch arbeiten die an und für sich freiberuflichen Rechtsanwälte in einer gewerblichen Rechtsform. Es kann sich daher lohnen, im Vorfeld die steuerlichen Aspekte, beispielsweise die Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu beleuchten. Vorteil der Anwalts-GmbH ist selbstverständlich die enthaltene Haftungsbeschränkung. Auch in Fragen der Berufshaftpflicht kann sie Erleichterungen bringen.
Die Partnerschaft im weiteren Sinne – Bürogemeinschaft
Wem die Bande, die vorgenannte Partnerschaften knüpfen zu eng sind, kann auf das Modell der Bürogemeinschaft zurückgreifen. Zu beachten ist hierbei, dass die einzelnen Anwälte sich nicht zu einer Solidargemeinschaft zusammenfinden, sondern jeder auf eigene Rechnung arbeitet. Durch die Bürogemeinschaft sollen lediglich die Kosten der anwaltlichen Infrastruktur gesenkt werden. Aber auch hier ist ein genauer Blick auf die Kosten und Nutzen zu werfen. Gerade Neueinsteiger, die noch keinen großen Mandantenkreis haben, sollten überlegen, ob sie den hohen Standard der dienstälteren Kollegen für ihr Arbeitsvolumen brauchen, sich also die Beteiligung rechnet. Weiterhin werden hier Synergieeffekte anwaltlicher Zusammenarbeit im Normalfall nicht genutzt.
Links und Lesehinweise:
Informationsmaterial und Beratung kann man bei den großen Anwaltsvereinigungen bekommen.
http://www.brak.de/ Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
http://www.anwaltsverein.de/ Homepage des Deutschen Anwaltsvereins