Tipps für die schwierige Zeit nach dem Jobinterview
Thorsten Schneider
Endlich, das Vorstellungsgespräch war rundum gelungen. Die Chancen auf den neuen Job stehen gut. Ein idealer Moment, um sich zurückzulehnen und den Lauf der Dinge abwarten. Warum eigentlich, sagt Torsten Schneider, Director Human Resources bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Er meint, Berufseinsteiger können die Chance auf den Traumjob noch steigern, indem sie die Zeit nach dem Vorstellungsgespräch optimal nutzen.
Nehmen wir an, mein Jobinterview ist gut verlaufen. Was kann ich im Nachhinein noch tun, um bei meinem Gesprächspartner den guten Eindruck zu festigen?
Wenn Sie den Job wollen, sollten Sie sich spätestens 48 Stunden nach dem Treffen bei Ihrem Gesprächspartner melden. Mit der Botschaft: „Ich war von dem Gespräch sehr beeindruckt. Es hat mich aus folgenden drei Gründen in meiner Absicht bestärkt, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. (Jetzt folgt die Aufzählung der drei (bitte nicht mehr) wichtigsten Gründe.)“ Bei dieser Gelegenheit können Sie außerdem wichtige offen gebliebene Punkte aus dem Vorstellungsgespräch ergänzen. Um sich von der breiten Masse auch positiv abzuheben, muss das was Sie ergänzend sagen, aus Ihrer Sicht wirklich Bedeutung für die Auswahlentscheidung haben. Allerdings empfehle ich, nicht gleich zum Telefon greifen. Besser ist eine E-Mail. Dann hat Ihr Gesprächspartner Zeit, etwaige Fragen in Ruhe zu beantworten.
Es gibt Jobratgeber, die empfehlen, nach dem Vorstellungsgespräch telefonisch nachfragen. Das ist aus Ihrer Sicht also nicht sinnvoll?
Doch, natürlich schon. Aber damit sollten Sie sich besser einige Tage Zeit lassen. Wichtige Entscheidungen – die Einstellung neuer Mitarbeiter gehört dazu - benötigen Zeit. Außerdem kann es sein, dass der Entscheidungsträger krank wird oder unterwegs ist! Dann dauert der Auswahlprozess natürlich auch länger. Wenn Sie direkt ein oder zwei Tage nach dem Gespräch anrufen, werden Sie schnell als Nervensäge abgestempelt. Außerdem sind Ihre Möglichkeiten Ihre Argumente für die Entscheidung vorzubringen, deutlich begrenzter. Besser, Sie bleiben souverän. Etwa zwei Wochen nach dem Gespräch ist ein guter Moment, um telefonisch nachzuhaken.
Jetzt gibt es aber ein Problem: Auf die E-Mail erhalte ich keine Antwort, und telefonisch ist der Gesprächspartner auch nicht zu erreichen. Was sollten Bewerber tun, wenn die Kanzlei nicht auf das Kontaktangebot reagiert?
Wenn Unternehmen auch nach längeren Zeit gar nicht von sich hören lassen, hat der Bewerber zwei Möglichkeiten: Entweder, er schreibt eine weitere E-Mail, in der er betont, dass er Interesse an der Stelle hat, und dass er noch auf eine Rückmeldung wartet. Oder er hakt die Bewerbung einfach ab. Ein gutes Zeichen ist das selten – entweder die Kanzlei hat kein Interesse, oder der Auswahlprozess ist unprofessionell. Ein respektvoller Umgang mit Bewerbern ist das auf keinen Fall und gehört prinzipiell in die Kategorie „geht gar nicht“. Natürlich ist auch denkbar, dass die Email Sie nicht erreicht hat. Also Vorsicht mit zu schnellen Rückschlüssen auf die Ursachen.
Wenn das Gespräch gut verlaufen ist, und das Unternehmen auf meine Email freundlich geantwortet hat: Soll ich dann – mehr oder weniger entspannt – auf die Zusage warten?
Jein. Bei diesem konkreten Job können Sie dann wirklich erst mal nichts mehr tun. Aber: Nach dem Bewerbungsgespräch ist vor dem Bewerbungsgespräch. Das heißt, Sie sollten sich mental stark machen, indem Sie weiter nach Alternativen Ausschau halten. Wenn Ihnen mehrere Angebote vorliegen, behalten Sie leichter die Oberhand – zum Beispiel, wenn es später darum geht, die konkreten Einstiegsbedingungen zu vereinbaren.
Es ist natürlich ein Luxus, sich die Stelle aussuchen zu können. Allerdings kann das auch Probleme bringen: Wie verhalte ich mich, wenn ich zwar schon ein gutes Jobangebot vorliegen habe, aber der Auswahlprozess für meinen Traumjob noch läuft? Oder wenn ich Zeit brauche, um mich zwischen zwei guten Angeboten zu entscheiden?
Zuallererst, seien Sie stolz auf sich! Diese komfortable Situation haben Sie sich hart erarbeitet. Dann sollten Sie sich eine Frist setzen, bis zu der Sie sich entscheiden wollen – und das der anderen Seite auch mitteilen. Ein Zeitraum von etwa einer Woche ist meist kein Problem. Bitte bedenken Sie, dass die Unternehmen andere Bewerber in der Warteschleife behalten, so lange Sie noch nicht zugesagt haben. Unprofessionell wäre es, die Antwort zu verschleppen und sich einige Tage nicht zu melden. Letztendich müssen Sie die Plus- und Minuspunkte der Angebote gegeneinander abwägen und sich entscheiden. Das nimmt Ihnen leider niemand ab. Nach Ablauf der Frist gilt es, sowohl Zusage wie Absage zu kommunizieren: Bei der Absage nutzen aber viele Berufsstarter das Karrierepotenzial viel zu wenig, dass sich hier bietet.
Sie meinen, ich kann auch aus einer Absage noch etwas für meine Karriere herausholen?
Selbstverständlich. Es sei denn, Sie schließen völlig aus, irgendwann doch einmal bei dieser Kanzlei zu arbeiten. Ansonsten sollten Sie versuchen, mit Ihrem Ansprechpartner in Kontakt bleiben. Immerhin ist es schon vorgekommen, dass aus dem vermeintlich besten Jobangebot doch nicht der ultimative Traumjob wurde. Wenn Sie dann noch einen guten Kontakt zu anderen Arbeitgebern haben, können Sie schnell einen zweiten Karriereanlauf starten. Dann haben Sie quasi einen „Warmstart“, weil Sie mit dem Bewerbungsprozess nicht nochmal bei null beginnen müssen. Falls Sie ganz sicher sind, dass Sie in Zukunft unter keinen Umständen bei dieser Kanzlei oder diesem Unternehmen tätig sein wollen – dann reicht eine kurze, professionell formulierte Absage. Bedanken Sie sich für das Gespräch und das entgegengebrachte Vertrauen und lehnen Sie das Angebot höflich ab. Sie müssen die Ablehnung nicht begründen.
Wenn ich einen Job abgesagt habe und einige Wochen später merke, dass dieser Job doch die bessere Alternative gewesen wäre: Dann sende ich einfach eine E-Mail und beziehe mich auf meine „alte“ Bewerbung?
Ja, auf jeden Fall! Die meisten lassen sich von einer erneuten Bewerbung abhalten, weil sie denken, eine erneute Bewerbung macht keinen Sinn – weil vielleicht die Stelle schon besetzt ist, oder weil der Ansprechpartner auf Grund der Absage verschnupft sein könnte. Und das ist auch alles gut möglich. Aber für Sie ist es irrelevant. Denn in der Zwischenzeit kann sich genauso gut eine Menge zu Ihrem Vorteil verändert haben. Außerdem lehnt ein professioneller Personalmanager niemanden ab, nur weil er vorher eine höfliche Absage von einem Bewerber bekommen hat. Solche Situationen gehören nun mal auch für Arbeitgeber zum Spiel dazu. Die Tatsache, dass man bei Ihrer Absage auf das Angebot in Kontakt zu bleiben eingegangen ist, zeigt doch, dass man weiterhin Interesse an Ihnen hat.
Apropos Kontaktpflege: Das heißt, ich soll mich regelmäßig per Email melden?
Nein, Sie müssen natürlich nicht alle paar Wochen eine E-Mail. Das wäre vollkommen unprofessionell. Nutzen Sie lieber soziale Netzwerke wie Xing, LinkedIn & Co. Wenn Sie da präsent sind, können Sie leicht in Kontakt bleiben und haben zudem vielfältige Gelegenheiten, immer wieder auf sich aufmerksam zu machen. Zweitens können Sie beobachten, was sich bei ihrem Gesprächspartner tut. Bauen Sie sich so früh als möglich auch hier ein eigenes Netzwerk auf!
Unser Interviewpartner
Torsten Schneider (Jahrgang 1972) ist Human Resources Director bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln. Er ist Rechtsanwalt und verfügt über einen Abschluss im General Management der European Business School Oestrich-Winkel. Schneider arbeitet seit über 18 Jahren im Human Resource Management und verfügt insoweit über Erfahrungen aus der Industrie, dem Finanzdienstleistungsbereich und der Unternehmensberatung.
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